Im Kißlingweg 40 in Mühlacker steht eine großzügige Doppelgarage mit ca. 54,69 m² Fläche zur Vermietung. Die Einheit verfügt über eine integrierte Montagegrube und eignet sich daher besonders für die Unterbringung, Pflege und Bearbeitung von Fahrzeugen.
Die Garage bietet ausreichend Platz für Pkw, Oldtimer, Motorräder, Anhänger oder weitere betriebliche Fahrzeuge und Arbeitsmittel. Die vorhandene Montagegrube ermöglicht zudem praktische Arbeiten und Wartungen direkt am Fahrzeug.
Die Doppelgarage bietet sich insbesondere für Handwerksbetriebe, kleinere Gewerbebetriebe, Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugpflege, Oldtimerliebhaber oder Unternehmen mit zusätzlichem Lager- und Fahrzeugflächenbedarf an.
Direkt neben der Doppelgarage befindet sich die Werkstatt, die bei Bedarf ebenfalls angemietet werden kann. Die Garage und die Werkstatt können sowohl einzeln als auch gemeinsam angemietet werden und bieten dadurch flexible Möglichkeiten für unterschiedliche gewerbliche Nutzungskonzepte.
Die Einheit kann darüber hinaus (je nach Verfügbarkeit) gemeinsam mit weiteren Gewerbe- und Außenflächen des Anwesens angemietet werden. Die gewünschte Flächenkombination kann individuell mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Sämtliche gewünschten Nutzungen sowie deren technische, baurechtliche und gegebenenfalls gewerberechtliche Zulässigkeit sind vor Abschluss des Mietvertrags zu prüfen. Die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit der vorhandenen Montagegrube sind ebenfalls im Rahmen der Vermietung zu prüfen.
Category
- Type of property
- Parking
- Kind of property
- Two-car garage
- Type of use
- Commercial
- Type of commercialization
- Rent
Geographical data
- City
- Mühlacker
Prices
- Basic rent
- 750 €
Areas
- Commercial area
- approx. 55 sqm
Description
Equipment/Features
-ca. 54,69 m² Garagenfläche
-Integrierte Montagegrube
-Nebenraum als Büro, Lager oder Abstellraum nutzbar
-Geeignet für Pkw, Oldtimer, Motorräder und Anhänger
-Fahrzeugzufahrt
-Geeignet für Fahrzeugpflege, Wartung und weitere Arbeiten
-Direkt angrenzende Werkstatt, optional mit anmietbar
-Garage und Werkstatt einzeln oder gemeinsam anmietbar
-Weitere Gewerbe- und Außenflächen optional verfügbar
– Kaution: 1.200€
– Individuelle Zusammenstellung der gewünschten Flächen nach Absprache mit dem
Vermieter möglich
-Integrierte Montagegrube
-Nebenraum als Büro, Lager oder Abstellraum nutzbar
-Geeignet für Pkw, Oldtimer, Motorräder und Anhänger
-Fahrzeugzufahrt
-Geeignet für Fahrzeugpflege, Wartung und weitere Arbeiten
-Direkt angrenzende Werkstatt, optional mit anmietbar
-Garage und Werkstatt einzeln oder gemeinsam anmietbar
-Weitere Gewerbe- und Außenflächen optional verfügbar
– Kaution: 1.200€
– Individuelle Zusammenstellung der gewünschten Flächen nach Absprache mit dem
Vermieter möglich
Location
Etablierter Gewerbestandort mit guter Verkehrsanbindung
Das Gewerbeobjekt befindet sich im östlichen Stadtgebiet von Mühlacker im gewachsenen Gewerbe- und Industriegebiet Kißlingweg/Industriestraße. Das Umfeld ist durch Produktions-, Handwerks- und Gewerbebetriebe geprägt und bietet Unternehmen mit industriellem oder klassischem gewerblichem Schwerpunkt einen etablierten Standort.
Die Lage überzeugt durch ihre gute Erreichbarkeit für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten. Über das örtliche Straßennetz bestehen kurze Wege in die Mühlacker Innenstadt sowie zu den umliegenden Gemeinden. Die großzügigen Außen- und Stellplatzflächen des Anwesens bieten zusätzliche Vorteile für den betrieblichen Verkehr.
Mühlacker liegt verkehrsgünstig zwischen den Wirtschaftsräumen Stuttgart und Karlsruhe. Über die B 10 und B 35 sind unter anderem Pforzheim, Vaihingen an der Enz und weitere Wirtschaftsstandorte gut erreichbar. Die A 8 ist über die Anschlussstelle Pforzheim-Ost ebenfalls schnell angebunden.
Auch der Bahnhof Mühlacker mit seinen regionalen und überregionalen Bahnverbindungen stellt einen wichtigen Standortvorteil dar. Das Gewerbegebiet ist somit sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Die vorhandenen Hallen-, Werkstatt-, Büro-, Garagen- und Außenflächen ermöglichen flexible Nutzungskonzepte. Ziel der städtischen Planung ist es, den industriell-gewerblichen Charakter des Gebiets langfristig zu erhalten.
Das Objekt eignet sich daher insbesondere für Unternehmen, deren Tätigkeit mit dieser Ausrichtung vereinbar ist. Die konkrete Zulässigkeit des jeweiligen Nutzungskonzepts ist vor Abschluss eines Mietvertrags mit dem Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker abzustimmen.
Das Gewerbeobjekt befindet sich im östlichen Stadtgebiet von Mühlacker im gewachsenen Gewerbe- und Industriegebiet Kißlingweg/Industriestraße. Das Umfeld ist durch Produktions-, Handwerks- und Gewerbebetriebe geprägt und bietet Unternehmen mit industriellem oder klassischem gewerblichem Schwerpunkt einen etablierten Standort.
Die Lage überzeugt durch ihre gute Erreichbarkeit für Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und Lieferanten. Über das örtliche Straßennetz bestehen kurze Wege in die Mühlacker Innenstadt sowie zu den umliegenden Gemeinden. Die großzügigen Außen- und Stellplatzflächen des Anwesens bieten zusätzliche Vorteile für den betrieblichen Verkehr.
Mühlacker liegt verkehrsgünstig zwischen den Wirtschaftsräumen Stuttgart und Karlsruhe. Über die B 10 und B 35 sind unter anderem Pforzheim, Vaihingen an der Enz und weitere Wirtschaftsstandorte gut erreichbar. Die A 8 ist über die Anschlussstelle Pforzheim-Ost ebenfalls schnell angebunden.
Auch der Bahnhof Mühlacker mit seinen regionalen und überregionalen Bahnverbindungen stellt einen wichtigen Standortvorteil dar. Das Gewerbegebiet ist somit sowohl mit dem Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar.
Die vorhandenen Hallen-, Werkstatt-, Büro-, Garagen- und Außenflächen ermöglichen flexible Nutzungskonzepte. Ziel der städtischen Planung ist es, den industriell-gewerblichen Charakter des Gebiets langfristig zu erhalten.
Das Objekt eignet sich daher insbesondere für Unternehmen, deren Tätigkeit mit dieser Ausrichtung vereinbar ist. Die konkrete Zulässigkeit des jeweiligen Nutzungskonzepts ist vor Abschluss eines Mietvertrags mit dem Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Mühlacker abzustimmen.
Großzügige Doppelgarage mit Montagegrube
75417 Mühlacker
Other data
Haftungs- und Nutzungshinweis
Sämtliche Angaben in diesem Exposé beruhen auf den Informationen, Unterlagen und Auskünften des Eigentümers beziehungsweise Dritter. Die Angaben wurden mit der gebotenen Sorgfalt übernommen, jedoch nicht in allen Punkten eigenständig auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität überprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Insbesondere Flächenangaben, Baujahr, baulicher Zustand, technische Ausstattung, bestehende Genehmigungen sowie Angaben zu möglichen Nutzungsarten sind unverbindlich.
Die Eignung des Objekts für den vom Interessenten vorgesehenen Gewerbebetrieb sowie die planungs- und baurechtliche Zulässigkeit einer Neuansiedlung, Nutzungsänderung oder sonstigen betrieblichen Nutzung sind vom Interessenten eigenständig mit den zuständigen Behörden abzuklären. Eine bestimmte Nutzung oder behördliche Genehmigungsfähigkeit wird durch dieses Exposé weder vom Eigentümer noch von der Maklerin zugesichert. Maßgeblich sind ausschließlich die Vereinbarungen des abzuschließenden Mietvertrags und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
Sämtliche Angaben in diesem Exposé beruhen auf den Informationen, Unterlagen und Auskünften des Eigentümers beziehungsweise Dritter. Die Angaben wurden mit der gebotenen Sorgfalt übernommen, jedoch nicht in allen Punkten eigenständig auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität überprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen werden. Irrtum und Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
Insbesondere Flächenangaben, Baujahr, baulicher Zustand, technische Ausstattung, bestehende Genehmigungen sowie Angaben zu möglichen Nutzungsarten sind unverbindlich.
Die Eignung des Objekts für den vom Interessenten vorgesehenen Gewerbebetrieb sowie die planungs- und baurechtliche Zulässigkeit einer Neuansiedlung, Nutzungsänderung oder sonstigen betrieblichen Nutzung sind vom Interessenten eigenständig mit den zuständigen Behörden abzuklären. Eine bestimmte Nutzung oder behördliche Genehmigungsfähigkeit wird durch dieses Exposé weder vom Eigentümer noch von der Maklerin zugesichert. Maßgeblich sind ausschließlich die Vereinbarungen des abzuschließenden Mietvertrags und die erforderlichen behördlichen Genehmigungen.
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